Partizipation Jugendlicher in Berlin auf Bezirks- und Landesebene

Im Januar 2020 trat in Berlin das „Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – Gesetz zur Förderung der Beteiligung und Demokratiebildung jun­ger Menschen (Jugendförder- und Beteiligungsgesetz)“ (AG KJHG) in Kraft. Berlin erhielt damit kon­kre­te gesetz­li­che Vorgaben, mit denen die Jugendarbeit gestärkt und ins­be­son­de­re die Beteiligung und Demokratiebildung jun­ger Menschen geför­dert wer­den soll. Im sog. Jugendförder- und Beteiligungsgesetz (AG KJHG) wer­den die fach­li­chen Anforderungen der Jugendarbeit neu bestimmt und Demokratiebildung und Partizipation von jun­gen Menschen als grund­sätz­li­che Ziele von Jugendarbeit benannt.

Mit dem neu­en Gesetz wird auch die Partizipation von Kindern und Jugendlichen an den bezirk­li­chen und Landesjugendförderplänen ver­pflich­tend für Bezirke und Land ein­ge­führt. Dort steht: „Die Erstellung der Jugendförderpläne auf Bezirks- und auf Landesebene erfolgt jeweils unter Beteiligung jun­ger Menschen nach Maßgabe des § 5. Über die Ergebnisse der Beteiligung sind die jun­gen Menschen in geeig­ne­ter Form zu infor­mie­ren.“ Diese Beteiligung von jun­gen Menschen an der Erstellung sowohl der Bezirks- als auch Landesjugendförderpläne erfolgt erst­ma­lig bis Ende des drit­ten Quartals 2020.

Thomas Glaw und Moritz Schwerthelm wur­den von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin beauf­tragt, gemein­sam mit einer Berliner Arbeitsgruppe ein „Rahmenkonzept zur Beteiligung jun­ger Menschen an der Erstellung von Jugendförderplänen auf der Grundlage des Berliner Jugendförder- und Beteiligungsgesetzes“ für Bezirke und Land zu erar­bei­ten und den Erstellungsprozess fach­lich zu begleiten.

Das Rahmenkonzept bie­tet eine Orientierung für die jewei­li­ge bezirk­li­che Weiterentwicklung der kon­ti­nu­ier­li­chen Partizipation jun­ger Menschen, ins­be­son­de­re im Hinblick auf die Erstellung von Jugendförderplänen und ver­bin­det zwei in der Praxis der Partizipationsförderung oft getrenn­te Ansätze: die Partizipation von jun­gen Menschen in der Jugendarbeit nach §11 und die bezirk­li­chen Partizipation in Kinder- und Jugendparlamenten und ähn­li­chen Beteiligungsformaten. Es beinhal­tet Anregungen zur Weiterentwicklung von Strukturen und Verfahren zur Beteiligung jun­ger Menschen auf den unter­schied­li­chen Ebenen: Einrichtungen, Angebote und Projekte der ver­schie­de­nen Angebotsformen, in Sozialräumen, Regionen, Bezirken und auf Landesebene.

Ab Herbst 2020 wird dar­an anknüp­fend eine Modellqualifizierung durch das Institut für Partizipation und Bildung, geför­dert durch den Jugenddemokratiefonds Berlin (www.stark-gemacht.de) durch­ge­führt. Sie setzt an der Realisierung der Vorgaben und Empfehlungen des Rahmenkonzepts an und befä­higt Koordinator*innen und Fachkräfte zur lebens­welt­na­hen Förderung der Beteiligung jun­ger Menschen aus­ge­hend von ihrem (auch sozi­al­räum­li­chen) Handeln und ihren dar­in zu ent­de­cken­den Themen und Anliegen. Dabei erpro­ben sie das Erkennen und Aufgreifen der Interessen und Anliegen vor allem jener jun­gen Menschen, die bis­her in for­mel­len Beteiligungsformaten kaum gehört wur­den. Dazu wird auf Vorerfahrungen aus den Projekten GEBe und KoKoDe zurück­ge­grif­fen. Fachkräfte kön­nen sich außer­dem Dokumentationsmethoden sowie Methoden zur Übergangsgestaltung der Beteiligung in for­mel­le­re Formate, wie Kinder- und Jugendparlamente aneignen.

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