Partizipation Jugendlicher in Berlin auf Bezirks- und Landesebene

Im Januar 2020 trat in Berlin das „Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – Gesetz zur Förderung der Beteiligung und Demokratiebildung junger Menschen (Jugendförder- und Beteiligungsgesetz)“ (AG KJHG) in Kraft. Berlin erhielt damit konkrete gesetzliche Vorgaben, mit denen die Jugendarbeit gestärkt und insbesondere die Beteiligung und Demokratiebildung junger Menschen gefördert werden soll. Im sog. Jugendförder- und Beteiligungsgesetz (AG KJHG) werden die fachlichen Anforderungen der Jugendarbeit neu bestimmt und Demokratiebildung und Partizipation von jungen Menschen als grundsätzliche Ziele von Jugendarbeit benannt.

Mit dem neuen Gesetz wird auch die Partizipation von Kindern und Jugendlichen an den bezirklichen und Landesjugendförderplänen verpflichtend für Bezirke und Land eingeführt. Dort steht: „Die Erstellung der Jugendförderpläne auf Bezirks- und auf Landesebene erfolgt jeweils unter Beteiligung junger Menschen nach Maßgabe des § 5. Über die Ergebnisse der Beteiligung sind die jungen Menschen in geeigneter Form zu informieren.“ Diese Beteiligung von jungen Menschen an der Erstellung sowohl der Bezirks- als auch Landesjugendförderpläne erfolgt erstmalig bis Ende des dritten Quartals 2020.

Thomas Glaw und Moritz Schwerthelm wurden von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin beauftragt, gemeinsam mit einer Berliner Arbeitsgruppe ein „Rahmenkonzept zur Beteiligung junger Menschen an der Erstellung von Jugendförderplänen auf der Grundlage des Berliner Jugendförder- und Beteiligungsgesetzes“ für Bezirke und Land zu erarbeiten und den Erstellungsprozess fachlich zu begleiten.

Das Rahmenkonzept bietet eine Orientierung für die jeweilige bezirkliche Weiterentwicklung der kontinuierlichen Partizipation junger Menschen, insbesondere im Hinblick auf die Erstellung von Jugendförderplänen und verbindet zwei in der Praxis der Partizipationsförderung oft getrennte Ansätze: die Partizipation von jungen Menschen in der Jugendarbeit nach §11 und die bezirklichen Partizipation in Kinder- und Jugendparlamenten und ähnlichen Beteiligungsformaten. Es beinhaltet Anregungen zur Weiterentwicklung von Strukturen und Verfahren zur Beteiligung junger Menschen auf den unterschiedlichen Ebenen: Einrichtungen, Angebote und Projekte der verschiedenen Angebotsformen, in Sozialräumen, Regionen, Bezirken und auf Landesebene.

Ab Herbst 2020 wird daran anknüpfend eine Modellqualifizierung durch das Institut für Partizipation und Bildung, gefördert durch den Jugenddemokratiefonds Berlin (www.stark-gemacht.de) durchgeführt. Sie setzt an der Realisierung der Vorgaben und Empfehlungen des Rahmenkonzepts an und befähigt Koordinator*innen und Fachkräfte zur lebensweltnahen Förderung der Beteiligung junger Menschen ausgehend von ihrem (auch sozialräumlichen) Handeln und ihren darin zu entdeckenden Themen und Anliegen. Dabei erproben sie das Erkennen und Aufgreifen der Interessen und Anliegen vor allem jener jungen Menschen, die bisher in formellen Beteiligungsformaten kaum gehört wurden. Dazu wird auf Vorerfahrungen aus den Projekten GEBe und KoKoDe zurückgegriffen. Fachkräfte können sich außerdem Dokumentationsmethoden sowie Methoden zur Übergangsgestaltung der Beteiligung in formellere Formate, wie Kinder- und Jugendparlamente aneignen.

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